Allgemeine Geschäftsbedingungen
Coaching, Seminare und Gruppen
§ 1 Anwendungsbereich der AGB
A) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Anne-Katrin Gendolla (nachfolgend „Coach“ genannt) und dem Klienten als Vertrag soweit zwischen den Vertragsparteien nichts weiteres Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
Zur besseren Lesbarkeit wird die männliche Form für den Text gewählt. Es mögen sich bitte alle Menschen gleichermaßen angesprochen fühlen.
B) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot des Coachs durch sein Handeln annimmt und sich zum Zwecke des Coachings, einer Gruppen- oder Seminarteilnahme an den Coach wendet.
C) Der Coach ist jedoch berechtigt, einen Vertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, welche der Coach aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder welche ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Coachs für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen erhalten.
§ 2 Inhalt und Zweck des Vertrags
Der Coach erbringt seine Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Ausübung des systemischen uns lösungsorientierten Coachings beim Klienten, unter Berücksichtigung eventueller Behandlungsverbote und seiner Sorgfaltspflicht, anwendet. Dabei werden häufig auch Methoden und Interventionen angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht dem Stand der Wissenschaft entsprechen. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden und Interventionen weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.
§ 3 Mitwirkung des Klienten
A) Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Der Coach ist jedoch berechtigt, das Coaching abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Klient Beratungsinhalte ablehnt, erforderliche Auskünfte zur Auftragsklärung unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Methoden und Interventionen vereitelt.
B) Der Klient erkennt an, dass er während des Coachings, sowohl während der einzelnen Sitzungen (ebenso eines Seminares oder einer Gruppe) als auch während der Zeit zwischen einzelnen Terminen in vollem Umfang selbst für seine körperliche und geistige Gesundheit verantwortlich ist.
C) Der Klient erkennt an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Zuge des Coachings von ihm durchgeführt werden, ausschließlich in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen.
D) Das Coaching, die Seminare und Gruppen sind ausdrücklich kein Ersatz für eine Therapie.
§ 4 Honorierung
A) Der Coach hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell zwischen Coach und Klient vereinbart worden sind, gelten die Preise, die auf dieser Website angegeben sind. Alle anderen Gebührenverordnungen o.ä. gelten nicht.
B) Die Honorare sind jeweils in bar oder per Überweisung (auch per PayPal) zu bezahlen. Coaching-Sitzungen sind zum Termin in bar oder danach per Überweisung zu bezahlen. Seminare müssen im Voraus per Überweisung bezahlt werden, da damit der Klient auch erst seinen vollen Anspruch auf den reservierten Platz erhält.
B) Der Klient erhält auf Wunsch eine Rechnung.
C) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
§ 5 Stornierung
A) Sollte ein festvereinbarter Termin für eine Coachingsitzung nicht wahrgenommen werden, ist ein Ausfallhonorar in Höhe von 80% der Gesamtgebühr zu begleichen. Dies tritt nicht ein, wenn mindestens 24 Stunden vor dem Termin abgesagt wurde oder der Klient (z.B. durch einen Unfall) nachweislich am Erscheinen gehindert ist.
B) Sollte der Klient eine Seminarteilnahme mit einem festgebuchten Platz (gilt mit Eingang der Überweisung der Seminargebühr) absagen, gelten folgende Fristen:
1. Stellt der Klient einen Ersatz-Teilnehmer oder kann von der Warteliste ein neuer Klient nachrücken, fallen keine weiteren Kosten an.
2. Ansonsten ist eine kostenfreie Absage bis 4 Wochen vor Seminarbeginn möglich.
3. Danach fallen bis 22 Tage vor Seminarbeginn 10%, 15 Tage vorher 25 %, 8 Tage vorher 50% und danach die volle Höhe der Seminargebühr an.
C) Bei einem frühzeitigen Abbruch während eines Seminars oder einer Gruppe hat der Coach ein Recht auf die volle Teilnahmegebühr.
D) Seminare und Gruppen müssen eine Mindestteilnehmerzahl haben, so dass bei kurzfristiger Absage von Teilnehmenden oder im Krankheitsfall des Coachs auch eine Absage des gesamten Seminars oder der Gruppe durch den Coach möglich ist. Daher wird empfohlen, dass der Klient / Teilnehmer kostenpflichtige Unterbringungen (Hotel etc.) und auch Tickets für An- und Abreise mit einer kurzfristigen Stornierungsmöglichkeit bucht. Der Coach haftet nicht für anfallende Kosten.
E) Bei der Absage eines Seminars oder einer Gruppe durch den Coach erhalten die Teilnehmer nur den bereits von ihnen gezahlten Betrag zurück. Es gibt keinen Anspruch auf weitere Erstattungen.
§ 6 Vertraulichkeit
A) Der Coach ist verpflichtet, alle im Coaching oder für ein Seminar erhaltenen vertraulichen Informationen auch vertraulich zu behandeln.
B) Der Coach ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm schriftlich ausgehändigt wurden oder die er persönlich aufgezeichnet hat, so zu verwahren, dass kein außenstehender Dritter Zugang dazu bekommen kann.
C) Der Coach behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt keine Auskünfte an Dritte. Es sei denn, es liegt eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Klienten vor.
D) Der Klient stimmt der elektronischen Verarbeitung seiner Daten zu. Siehe Link zum Datenschutz ganz unten.
§ 7 Kündigung
A) Der Coachingvertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit fristlos gekündigt werden. Bei Seminaren oder Gruppen endet der Vertrag automatisch mit Ende des Seminars oder der Gruppe.
B) Bei einer Kündigung des Coachingvertrags kann vom Klienten kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern. Bei einer frühzeitigen Beendigung eines Seminars oder einer Gruppe besteht kein Anrecht auf eine anteilige Rückzahlung der Kosten.
C) Vom Klienten unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen, Seminare oder Gruppen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung. (Siehe §4)
§ 8 Meinungsverschiedenheiten
Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Vertrag und den AGB sollten von beiden Parteien gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden zunächst mündlich und gegebenenfalls schriftlich vorzutragen und gemeinsam eine Einigung zu erzielen.
§ 9 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit insgesamt die Wirksamkeit des Vertrags nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.